In diesem Bereich spezialisiert sich die Rechtsanwaltskanzlei vor allem auf die Verträge im Bereich des Handels-, Gesellschafts- und Autorenrechtes. Wir verfügen hier über reiche Erfahrungen in der Vorbereitung der Vertragsdokumentation in allen Phasen ihrer Vorbereitung – von den vorvertraglichen Verhandlungen bis zur Konzipierung von Verträgen und Abgabe von Anmerkungen zu den Verträgen, als auch in der Rechtsvertretung bei der Geltendmachung der Ansprüche aus der Verletzung von Verträgen, und zwar vor allem in folgenden Bereichen: IT-Lösungen, bzw. im Bereich der Vorbereitung und Gestaltung von PC-Programmen und im Bereich der Handhabung von spezialisierten automatischen Systemen – Werkverträge, Autorenverträge, Lizenzverträge, Serviceverträge, Maintenance-Verträge, Kaufverträge von spezialisierten Anlagen aus dem Ausland (EU und Drittländer), im Bereich der Familiengesellschaften und im Bereich der Akquisitionen von Gesellschaften - spezialisierte Shareholder- und Gesellschaftervereinbarungen, sgn. Shareholder Agreements (SHA), Vereinbarungen über die Regelung von internen Beziehungen im Rahmen der Familiengesellschaften (mehr Informationen im Teil Recht der Familiengesellschaften), Verträge über die Übertragung von Geschäftsanteilen, Verträge über den Verkauf des Betriebs, Fusionsverträge der Gesellschaften, im Bereich der öffentlichen Beschaffung – Vorbereitung der allgemeinen Vertragsdokumentation, Vorbereitung von Verträgen laut Anforderungen und dem Auftragsgegenstand – Werkverträge, Kaufverträge, Dienstleistungsverträge.
Außer der o.a. Verträge ist die Rechtsanwaltskanzlei fähig, beliebigen innominaten/nicht bezeichneten Vertrag vorzubereiten, bei dem nicht nur die rechtlichen Fachkenntnisse und Geschäftserfahrungen, sondern auch die Kreativität und modernes progressives Denken zu nutzen sind, und das nach individuellen Anforderungen und Vorstellungen des Klienten.
Die von uns realisierten Projekte dieser Dienstleistung darstellen